WILDTIER- & FINDLINGSTIERHILFE
Erste Hilfe für kleine Wildtiere – mit Herz, Fachwissen und Augenmaß
Immer wieder werden verletzte oder scheinbar verlassene Wildtiere von Tierfreunden gefunden und zu uns gebracht. In unserer Praxis kümmern wir uns um die medizinische Versorgung von Findlingen – insbesondere Vögeln, Igeln und anderen heimischen Kleintieren – und begleiten sie, wenn möglich, bis zur Auswilderung.
Jungvögel gefunden – was tun?
Gerade im Frühling und Sommer häufen sich Funde von Jungvögeln, insbesondere Ästlingen. Diese verlassen das Nest bewusst und werden von ihren Eltern am Boden weiter versorgt – auch wenn sie laut piepsen und hilflos wirken.
Wichtig: Bitte nehmen Sie Ästlinge nur dann mit, wenn
- sie sichtbar verletzt sind (z. B. Flügel hängend, blutend),
- sich keine Altvögel über längere Zeit in der Nähe zeigen oder
- sie sich an einem gefährlichen Ort befinden (Straße, Katze in der Nähe etc.)
Gerne beraten wir Sie telefonisch, ob ein Eingreifen sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Unsere Hilfe für Wildtiere und Findlinge
- Aufzucht von Nestlingen, wenn eine Rückgabe ins Nest nicht mehr möglich ist
- Pflege und Auswilderung von Jungvögeln & kleinen Wildtieren
- Versorgung verletzter Vögel, inklusive Greifvögel, und Igel (ohne Überwinterung)
- Individuelle Beratung bei anderen Findlingstieren
- Suche nach Besitzern bei Fundtieren mittels Chipkontrolle
- Kooperation mit Tierschutzorganisationen und Auffangstationen
Gefundene Katzen, Hunde oder andere Haustiere?
Wir nehmen gerne Hinweise zu vermissten Tieren auf und notieren Ihre Kontaktdaten. Wird ein Tier mit passender Beschreibung bei uns abgegeben, melden wir uns sofort bei Ihnen. Im Umkehrschluss prüfen wir bei Fundtieren, ob ein Mikrochip vorhanden ist, um Besitzer möglichst schnell ausfindig zu machen.
Wichtig: Sollte kein Besitzer auffindbar sein und das Tier eine aufwendigere Behandlung oder Operation benötigen, müssen wir die Kosten ggf. an die Finderin oder den Finder weitergeben. Dies besprechen wir immer im Vorfeld transparent mit Ihnen.
Wichtig: Bitte melden sie die gefundenen Tiere dem Tierschutz.
Vielen Dank an alle Tierfreunde, die nicht wegsehen. Wir tun unser Möglichstes, um verletzten Wild- und Fundtieren zu helfen – mit fachlicher Sorgfalt, Augenmaß und ganz viel Herz.
Wichtig zu wissen in Bayern (Kostenregelung):
Für Fundtiere ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Deshalb sollte der Finder die Gemeinde sofort informieren – auch nachts oder am Wochenende, zum Beispiel per E-Mail.
Passiert das nicht, kommt automatisch ein Behandlungsvertrag zwischen Finder und Tierarzt zustande, und der Finder muss die Kosten der Behandlung selbst tragen (§ 965 BGB, Fundrecht).
Handelt es sich jedoch um ein herrenloses Tier, dann ist weder die Gemeinde noch der Tierarzt verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen.
Fundtier oder herrenloses Tier – was ist der Unterschied?
Fundtier:
Ein Fundtier ist ein entlaufenes Haustier, das eigentlich einen Besitzer hat – zum Beispiel eine weggelaufene Katze, ein entflogener Vogel oder ein entlaufener Hund. Rechtlich gilt es als „verlorene Sache“ (§ 965 BGB).
Zuständig ist die Gemeinde, die sich um Unterbringung und Kosten kümmert, bis der Besitzer gefunden wird.
Herrenloses Tier
Herrenlose Tiere haben keinen Besitzer mehr. Dazu gehören zum Beispiel Wildtiere oder ausgesetzte Tiere, deren Halter das Eigentum aufgegeben haben.
Hier ist weder die Gemeinde noch der Tierarzt verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wer ein herrenloses Tier aufnimmt, übernimmt selbst die Verantwortung – oft in Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen.